Konvent 20/04: Bürger*innen-Beteiligung
		
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		Der Konvent 20/04 zum Themenfeld Bürger*innen-Beteiligung ist abgeschlossen.Unter Phase 5 sehen Sie die Ergebnisse (sortiert nach Widerstand).
						Welche Formate der Bürger*innen-Beteiligung soll es in Zukunft in Graz geben?
					
				 
				Aktuell gibt es in Graz Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu unterschiedlichen Projekten und Vorhaben, diverse Ausschreibungen und die Bürger*innen-Foren von Mehr Zeit für Graz. Die Bürger*innen-Konvente sind nur für 2020 über das Kulturjahr finanziert. Welche Formate der Bürger*innen-Beteiligung soll es in Zukunft in Graz geben? 
	
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 Diese Frage wurde bis 01.12.2020 beantwortet (n=41).
					dafür
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							egal
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							% dagegen
					Bürger*innenbeteiligungsseiten in der BIG
								85
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									0
								Regelmäßge Informationen in der offiziellen Stadtzeitung BIG über die Themen, die in Gruppen und Foren der Bürger*innenbeteiligung in Graz besprochen werden, mit Links im Sinne der offenen Kommunikation - die Regelmäßigkeit schafft Wiedererkennbarkeit und Aufmerksamkeit und ermöglicht dadurch, mehr Menschen als vorher zum Mitmachen zu begeistern.  
	
							Plattform mit Gemeinderatsbeschlüssen und aktuellen Status dazu
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									0
								Auf der Webiste der Stadt Graz wird eine Plattform eingerichtet, in der alle öffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse eingetragen werden.  
Bei jedem Beschluss werden folgende Informationen hinzugefügt: zuständiges Amt bzw. zuständige Person, Thema (zur Clusterung), Umsetzungsstatus (ähnlich wie bei der "Vorhabensliste"). Der Status wird dabei mindestens einmal im Quartal aktualisiert. Inkl. Suchfunktion und Zeitleiste. 
	
							Rechte der Bürger*innen bei Bauvorhaben stärken
								83
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									0
								Rechte der Bürger*innen mit Ideen / Anliegen bei  kritischen Bauvorhaben gegenüber Bauträger stärken; Ziel: Machtgefälle verändern, mehr Balance zwischen Bauträgern und Bürger*innen; für die ganze Bevölkerung; Augenmaß, Qualität 
	
							Einforderung einer gesetzlichen Verankerung
								77
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									0
								Das Steiermärkische Volksrechtegesetz hat prohibitiv hohe Zugangsschwellen bei fehlender Verbindlichkeit.
Sinnvollere Beispiele wären u.a.:
a) Bürgerräte wie in Vorarlberg
b) Initiativrecht wie im Statut der Stadt Innsbruck (§44)
c) Antragsrecht im Gemeinderat entsprechend dem "Salzburger Modell"
d) Petitionsrecht in Österreich und Europa mehr
	
							Bisherige Formate und Instrumente gebündelt sichtbarer machen
								54
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									0
								Bisherige Formate und Instrumente gebündelt sichtbarer machen (inkl. Bezirksräte) 
	
							Transparenz über Umsetzung von Bürger*innen-Anliegen im Bezirk
								79
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									1
								Transparente zeitnahe Darstellung der in Arbeit befindlichen Bürger*innen-Anliegen in Bezirksratssitzungen und auf der Website des Bezirksrats 
	
							Rahmenbedingungen für Bürger*innenbeteiligung definieren
								74
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									1
								Grundsätzliche Rahmenbedingungen für Bürger*innenbeteiligung definieren (Budget, Rechtsrahmen, ethische Grenzen, etc.)
  
	
							Themenoffene Bürger*innen-Konvente
								63
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									1
								Die Bürger*innen-Konvente sollen fix verankert werden, allerdings in der themenoffenen Form (d.h. ohne Vorgabe von Themenfeldern) und zeitlich flexibler, um auf aktuelle Probleme in der Stadt besser reagieren zu können.  Das Budget wird von der Stadt zur Verfügung gestellt. Der
Konvent kann durch einen Bezirksrat, die Verwaltung, den Gemeinderat oder eine bestimmte Anzahl von Bürger*innen eingeleitet werden. 
	
							Mehr politische Bildung im Schulkontext
								80
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									2
								Politische Bildung und Demokratie-Projekte im Schulkontext, z.B. Jugendparlamente oder Demokratiewerkstätten
 
	
							(Verpflichtende) Bürgerfragestunden in Bezirksratssitzungen als TOP
								77
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									2
								In jeder Bezirksratssitzung soll es einen Tagesordnungspunkt geben, in dem Bürger und Bürgerinnen Ihre Anliegen persönlich vorbringen können. Dazu gehört auch die Verpflichtung, dass der Bezirksrat dieses Anliegen behandelt: d.h. es zu diskutieren - auch mit dem Vorbringer -, es zu Protokoll bringen, evtl. einen Beschuss dazu zu fassen bzw. es weiterzuleiten  
	
							Hervorhebung Bürger*innenbeteiligung auf Website und Social Media
								71
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									2
								Präsentmachen z.B. von der Projekten, Beschlüssen, Ergebnisse  von Bürger*innen-Versammlungen oder -Konvente über die Website der Stadt Graz und ihre Social-Media-Kanäle
 
	
							Stufenweises Modell bis zur Volksabstimmung
								70
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									2
								Umsetzung eines stufenweisen Modells bis hin zu Volksbefragung  und Volksabstimmung, z.B. nach Vorschlag  von "Mehr Demokratie" (soweit auf Ebene der Stadt möglich)  
	
							Einführung eines Bürger*innen-Budgets
								61
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									2
								Einführung eines Bürger*innen-Budgets, bei dem jedes Jahr eine gewisse Summe für Anliegen der Bürger*innen zur Verfügung gestellt wird 
	
							Themenoffene Bürger*innen-Diskussionsrunde
								57
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									2
								Menschen mit unterschiedlichsten soziodemographischen Merkmalen  (repräsentativ) treffen sich zu einer Diskussionsrunde und werden zu den dringenden Fragen der Zeit befragt. Daraus werden Wünsche und Bedürfnisse der Menschen (jedes Monat) neu abgeleitet. Die Runde wird monatlich/halbjährlich/... neu vergeben. Inkl. Verknüpfung mit Bezirksräten, Zufallsauswahl. Zeitlich überschaubar, friedvoll und attraktiv gestaltet. Raum wird zur Verfügung gestellt. In allen Bezirken, mit Moderation. 
	
							Website zu Demokratie in einfacher Sprache
								57
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									4
								Einrichtung einer Website, die Fachausdrücke der Gesetze und zum Thema Demokratie alllgemein in leicht verständliche Sprache übersetzt 
	
							 Mehr Kompetenzen für Bezirksräte
								60
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									6
								Mehr Kompetenzen für Bezirksräte  
	
							Sperr-Bestimmung für Gemeinderatsbeschlüsse
								48
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									9
								Die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen (auch die Holding betreffend) soll durch eine Petition (Umfang ist festzulegen) bindend außer Kraft gesetzt werden.   
	
							Konvente vor Neu-Verschuldungen 
								45
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									9
								Vor Neu-Verschuldungen ab einer bestimmten Höhe Bürger*innen-Konvente abhalten; Schuldenbeirat an Board holen
 
	
							Politische Schulungen für Unternehmen / NGOs
								39
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									9
								Politische Schulungen für Unternehmen / NGOs 
	
							Bürger*innen-Befragung vor Verschuldung und Grundstückverkauf
								54
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									10
								Die Stadtregierung muss zwingend vor Schuldenaufnahme und vor Grundstücksveräußerungen eine Bürger*innen-Befragung zu dem Vorhaben durchführen, deren Ergebnis für die Stadtregierung bindend ist.  
	
							
 
		 
		 
							 
		 
		 
				