Konvent 20/04: Bürger*innen-Beteiligung
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Der Konvent 20/04 zum Themenfeld Bürger*innen-Beteiligung ist abgeschlossen.
Unter Phase 5 sehen Sie die Ergebnisse (sortiert nach Widerstand).
Welche Formate der Bürger*innen-Beteiligung soll es in Zukunft in Graz geben?
Aktuell gibt es in Graz Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu unterschiedlichen Projekten und Vorhaben, diverse Ausschreibungen und die Bürger*innen-Foren von Mehr Zeit für Graz. Die Bürger*innen-Konvente sind nur für 2020 über das Kulturjahr finanziert. Welche Formate der Bürger*innen-Beteiligung soll es in Zukunft in Graz geben?
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Diese Frage wurde bis 01.12.2020 beantwortet (n=41).
dafür
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egal
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% dagegen
Bürger*innenbeteiligungsseiten in der BIG
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Regelmäßge Informationen in der offiziellen Stadtzeitung BIG über die Themen, die in Gruppen und Foren der Bürger*innenbeteiligung in Graz besprochen werden, mit Links im Sinne der offenen Kommunikation - die Regelmäßigkeit schafft Wiedererkennbarkeit und Aufmerksamkeit und ermöglicht dadurch, mehr Menschen als vorher zum Mitmachen zu begeistern.
Plattform mit Gemeinderatsbeschlüssen und aktuellen Status dazu
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0
Auf der Webiste der Stadt Graz wird eine Plattform eingerichtet, in der alle öffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse eingetragen werden. Bei jedem Beschluss werden folgende Informationen hinzugefügt: zuständiges Amt bzw. zuständige Person, Thema (zur Clusterung), Umsetzungsstatus (ähnlich wie bei der "Vorhabensliste"). Der Status wird dabei mindestens einmal im Quartal aktualisiert. Inkl. Suchfunktion und Zeitleiste.
Rechte der Bürger*innen bei Bauvorhaben stärken
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0
Rechte der Bürger*innen mit Ideen / Anliegen bei kritischen Bauvorhaben gegenüber Bauträger stärken; Ziel: Machtgefälle verändern, mehr Balance zwischen Bauträgern und Bürger*innen; für die ganze Bevölkerung; Augenmaß, Qualität
Einforderung einer gesetzlichen Verankerung
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Das Steiermärkische Volksrechtegesetz hat prohibitiv hohe Zugangsschwellen bei fehlender Verbindlichkeit. Sinnvollere Beispiele wären u.a.: a) Bürgerräte wie in Vorarlberg b) Initiativrecht wie im Statut der Stadt Innsbruck (§44) c) Antragsrecht im Gemeinderat entsprechend dem "Salzburger Modell" d) Petitionsrecht in Österreich und Europa mehr
Bisherige Formate und Instrumente gebündelt sichtbarer machen
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Bisherige Formate und Instrumente gebündelt sichtbarer machen (inkl. Bezirksräte)
Transparenz über Umsetzung von Bürger*innen-Anliegen im Bezirk
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Transparente zeitnahe Darstellung der in Arbeit befindlichen Bürger*innen-Anliegen in Bezirksratssitzungen und auf der Website des Bezirksrats
Rahmenbedingungen für Bürger*innenbeteiligung definieren
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1
Grundsätzliche Rahmenbedingungen für Bürger*innenbeteiligung definieren (Budget, Rechtsrahmen, ethische Grenzen, etc.)
Themenoffene Bürger*innen-Konvente
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1
Die Bürger*innen-Konvente sollen fix verankert werden, allerdings in der themenoffenen Form (d.h. ohne Vorgabe von Themenfeldern) und zeitlich flexibler, um auf aktuelle Probleme in der Stadt besser reagieren zu können. Das Budget wird von der Stadt zur Verfügung gestellt. Der Konvent kann durch einen Bezirksrat, die Verwaltung, den Gemeinderat oder eine bestimmte Anzahl von Bürger*innen eingeleitet werden.
Mehr politische Bildung im Schulkontext
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Politische Bildung und Demokratie-Projekte im Schulkontext, z.B. Jugendparlamente oder Demokratiewerkstätten
(Verpflichtende) Bürgerfragestunden in Bezirksratssitzungen als TOP
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2
In jeder Bezirksratssitzung soll es einen Tagesordnungspunkt geben, in dem Bürger und Bürgerinnen Ihre Anliegen persönlich vorbringen können. Dazu gehört auch die Verpflichtung, dass der Bezirksrat dieses Anliegen behandelt: d.h. es zu diskutieren - auch mit dem Vorbringer -, es zu Protokoll bringen, evtl. einen Beschuss dazu zu fassen bzw. es weiterzuleiten
Hervorhebung Bürger*innenbeteiligung auf Website und Social Media
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2
Präsentmachen z.B. von der Projekten, Beschlüssen, Ergebnisse von Bürger*innen-Versammlungen oder -Konvente über die Website der Stadt Graz und ihre Social-Media-Kanäle
Stufenweises Modell bis zur Volksabstimmung
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Umsetzung eines stufenweisen Modells bis hin zu Volksbefragung und Volksabstimmung, z.B. nach Vorschlag von "Mehr Demokratie" (soweit auf Ebene der Stadt möglich)
Einführung eines Bürger*innen-Budgets
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Einführung eines Bürger*innen-Budgets, bei dem jedes Jahr eine gewisse Summe für Anliegen der Bürger*innen zur Verfügung gestellt wird
Themenoffene Bürger*innen-Diskussionsrunde
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Menschen mit unterschiedlichsten soziodemographischen Merkmalen (repräsentativ) treffen sich zu einer Diskussionsrunde und werden zu den dringenden Fragen der Zeit befragt. Daraus werden Wünsche und Bedürfnisse der Menschen (jedes Monat) neu abgeleitet. Die Runde wird monatlich/halbjährlich/... neu vergeben. Inkl. Verknüpfung mit Bezirksräten, Zufallsauswahl. Zeitlich überschaubar, friedvoll und attraktiv gestaltet. Raum wird zur Verfügung gestellt. In allen Bezirken, mit Moderation.
Website zu Demokratie in einfacher Sprache
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Einrichtung einer Website, die Fachausdrücke der Gesetze und zum Thema Demokratie alllgemein in leicht verständliche Sprache übersetzt
Mehr Kompetenzen für Bezirksräte
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Mehr Kompetenzen für Bezirksräte
Sperr-Bestimmung für Gemeinderatsbeschlüsse
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Die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen (auch die Holding betreffend) soll durch eine Petition (Umfang ist festzulegen) bindend außer Kraft gesetzt werden.
Konvente vor Neu-Verschuldungen
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Vor Neu-Verschuldungen ab einer bestimmten Höhe Bürger*innen-Konvente abhalten; Schuldenbeirat an Board holen
Politische Schulungen für Unternehmen / NGOs
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Politische Schulungen für Unternehmen / NGOs
Bürger*innen-Befragung vor Verschuldung und Grundstückverkauf
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Die Stadtregierung muss zwingend vor Schuldenaufnahme und vor Grundstücksveräußerungen eine Bürger*innen-Befragung zu dem Vorhaben durchführen, deren Ergebnis für die Stadtregierung bindend ist.